Wie schnell ist etwas passiert. Ein Augenblick der Unachtsamkeit und Kinder holen sich Beulen, Schürfwunden und Prellungen. Gerade bei der Betreuung von Kindern stellt sich of die Frage, inwieweit außenstehende Personen eingreifen dürfen bzw. sogar dazu verpflichtet sind.
Zunächst einmal ist das oberste Gebot bei Unfällen Ruhe zu bewahren und auf gar keinen Fall in Panik zu geraten. Dabei ist es wichtig das Kind durch ruhiges Sprechen und leichtes streicheln zu beruhigen. Dem Kind das Gefühl zu geben nicht allein zu sein und egal in welchem Zustand sich das Kind befindet verstehen zu geben, dass nichts Schlimmes passiert ist und alles wieder gut wird! Dabei sollte man immer berücksichtigen, dass sich das eigene Verhalten auf das Kind auswirkt und maßgeblich zu dessen Gesundheitszustand beiträgt.
Sollte es doch einmal zu einem Unfall kommen sind Erste Hilfe Maßnahmen vorzunehmen. Da es oft schwierig ist, das Unfallgeschehen und die Folgen richtig zu beurteilen, sollte lieber großzügig mit der Alarmierung des Rettungsdienstes umgegangen werden. Es ist unbedingt davon abzuraten das verletzte Kind mit dem eigenen PKW zum Arzt oder ins Krankenhaus zu transportieren. Rettungsfahrzeuge werden von geschultem Personal geführt, so dass im Falle einer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes angemessen reagiert werden kann. Bundesweit ist der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zu erreichen. Bei Outdoor-Aktivitäten ist es daher ratsam ein Mobiltelefon für den Notfall mitzunehmen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass das angeforderte Rettungsfahrzeug nicht notwendig war, so werden die Kosten dennoch übernommen und keine finanziellen Forderungen an die Beteiligten gestellt. Um das verletzte Kind zu beruhigen sollte es unbedingt vom Animateur ins Krankenhaus oder zum Arzt begleitet werden, sofern die Betreuung der anderen Kinder beispielsweise durch einen weiteren Animateur oder Hotelangestellte gewährleistet ist.
Sollte das Kind sich eine offene Wunde zugezogen haben, so verliert die Haut ihre Schutzfunktion und ist besonders empfindlich für Keime. Daher empfiehlt sich bei Schürf-, Schnitt- oder Platzwunden die sterile Abdeckung und unmittelbare Anlage eines Druckverbandes, wie sie bei Erste Hilfe Kursen gelehrt wird. Bei Verletzungen von Sinnesorganen wie beispielsweise den Ohren oder Augen ist grundsätzlich ein Arzt hinzuzuziehen.
Erste Hilfe ist nur nach einem Unfall vorzunehmen. Maßnahmen zu denen man nicht befugt ist, wie beispielsweise das Entfernen einer Zecke sollten nicht ohne die Zustimmung der Eltern bzw. unter ärztlicher Aufsicht vorgenommen werden.
Sobald die Verletzung des Kindes versorgt ist, sollten die Eltern in einem ruhigen Ton darüber informiert werden, was passiert ist und wo sich das Kind befindet.
Es ist ratsam in regelmäßigen Abständen Erste Hilfe Kurse zu absolvieren, um seine Fähigkeiten und Kenntnisse bei nahezu jedem Unfall in Freizeit und Beruf zu schulen und entsprechend einsetzen zu können. Hier gibt es weitere Informationen vom Deutschen Roten Kreuz im zum Thema Erste Hilfe und Rettung.