Verfasst von: Janine | 14 Januar, 2008

Wie viel darf man als Student dazu verdienen?

60 Prozent der deutschen Studenten arbeiten neben dem Studium. Die Verdienstpalette ist dabei beträchtlich und reicht vom Taschengeld-Zuverdiener bis zum Selbstfinanzierer. Aber wie viel darf man als eingeschriebener Student überhaupt verdienen? Soviel schon mal vorweg: soviel man will. Allerdings fällt mit steigendem Einkommen eine Vergünstigung nach der anderen weg. Es lohnt sich also, über das Jahr genau nachzuhalten, wie viel verdient wurde und noch bis Jahresende verdient werden wird.

Grundsätzlich gilt, dass nicht mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet werden sollte, denn nur so lange gilt man für die Hochschule als eingeschriebener Student. Klar, denn wer mehr als die Hälfte für einen Betrieb schuftet, wird seinem Studium nur noch sehr eingeschränkt nachgehen können. Dann gilt der Student als Arbeitnehmer und somit werden die vollen Beträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig. Wer partout mehr arbeiten möchte, sollte dies daher in der vorlesungsfreien Zeit tun – die 20-Stunden-Beschränkung gilt nämlich nicht für die Semesterferien. Befreit von der Regelung sind außerdem Studenten, die ihrer Nebenbeschäftigung in erster Linie in den Abend- oder Nachtstunden sowie am Wochenende nachgehen.

Sehr beliebt sind in den Sommersemesterferien Animateursjobs. Besonders Studenten, die nicht für die gesamte Saison, sondern nur für maximal zwei Monate als Animateure arbeiten wollen, sind dabei fein raus. Wer nämlich höchsten zwei Monate im Jahr arbeitet, und das auch noch in den Semesterferien, darf in diesem Zeitraum unbegrenzt viel arbeiten und es werden keinerlei Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Ganz anders sieht das bei Saisonarbeit aus – dann müssen volle Sozialabgaben bezahlt werden, so dass einem Saisonanimateur netto am Ende nicht zwangsläufig mehr übrig bleibt, als einem Animateur, der nur zwei Monate im Sommer gearbeitet hat. Zudem letzterer sicherlich auch sein Studium gewissenhafter verfolgen konnte!

Neben der jährlichen Arbeitszeit ist natürlich auch der Verdienst wichtig. Als Student sollte man aufpassen, wie viel man noch bis Ende des Jahres verdienen wird. Dafür gibt es zweierlei Gründe: erstens wird ab einem monatlichen Nettoverdienst von 898,50 Euro die volle Lohnsteuer fällig, und zweitens kann ab einem jährlichen Netto-Gesamtverdienst von über 7.680 Euro kein Kindergeld mehr bezogen werden. Bei letzterer Höchstgrenze gilt jedoch: es kann eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro dazu gerechnet werden, so dass die eigentliche Grenze höher liegt.

Wer deutlich weniger verdient, sollte sehen, dass er unter der 400 Euro-Grenze bleibt, denn nur dann kann man als Student in der Familienversicherung bleiben – jedenfalls bis zum Höchstalter von 30 Jahren. Zudem gilt man dann als „geringfügig beschäftigt“, muss also keine Lohnsteuer zahlen, denn der Arbeitgeber führt einen Pauschalbetrag ab. Eine niedrigere Einkommensgrenze müssen auch Studenten beachten, die BaföG erhalten. Um keine Ansprüche zu verlieren, darf in diesem Fall nicht mehr als 320 Euro im Monat verdient werden!

Da die Lohnsteuer zunächst einmal vom Lohn abgezogen wird, lohnt sich auf jeden Fall der Lohnsteuerjahresausgleich. Mit diesem kann man sich nämlich die Lohnsteuerbeiträge zurück holen, die zuviel abgezogen wurden. Die Aufforderung des Finanzamtes zur Lohnsteuer sollte daher nicht als lästiger Aufwand verstanden werden, sondern zahlt sich in barer Münze aus. Zudem ist die Lohnsteuererklärung für Studenten vergleichsweise simpel – bei einem übersichtlichen Beschäftigungsverhältnis ist das Ganze innerhalb einer Stunde erledigt.


Antworten

  1. Von der Familienversicherung kann man nur bis zum „Ende des 25. Lebensjahres“ profitieren und nicht wie im Artikel beschrieben bis 30 Jahre. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung


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