Spätestens seit Bundeskanzlerin Merkel im Wahlkampf Brutto und Netto verwechselte, schämt sich kaum noch jemand der Unkenntnis der beiden Begriffe. Tatsächlich ist der Unterschied jedoch beträchtlich. Und wer einmal eine Arbeitsstelle in der Hoffnung auf großen Verdienst angenommen hat, dabei aber am Ende mit deutlich weniger dasteht, weil er Brutto- und Nettogehälter nicht auseinander halten konnte, der wird beim nächsten Mal ganz genau darauf achten, was er denn am Ende raus bekommt. Aber so weit muss es ja gar nicht kommen, denn eigentlich ist der Unterschied wirklich sehr einfach.
Das höhere Gehalt ist das Bruttogehalt. Das Wort Brutto kommt aus dem Italienischen und bedeutet „hässlich“ oder im übertragenen Sinne „mit Verpackung“. Das Bruttogehalt ist also das Gehalt vor dem „Auspacken“, das heißt, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Ein im Arbeitsvertrag festgeschriebenes Bruttogehalt bekommt der Arbeitnehmer also in dieser Höhe nicht ausbezahlt. Merke: Brutto-Gehälter bekommt man nicht.
Auf dem Konto des Arbeitnehmers landet schließlich ein kleinerer Betrag: das Nettogehalt. Das Wort Netto kommt ebenfalls aus dem Italienischen und bedeutet „rein“, also „ohne Verpackung“. Merke: Netto-Gehälter sind niedriger.
Aber was wird denn jetzt eigentlich genau vom Bruttogehalt abgezogen? Zwei Kategorien sind hier zu unterscheiden: die Steuern und die Sozialabgaben. Lohnsteuer wird ab einem Verdienst von 7.664 EUR im Jahr fällig. Bleibt der Arbeitnehmer unter diesem Betrag, kann er eventuell entrichtete Lohnsteuer in kompletter Höhe über eine Lohnsteuererklärung vom Fiskus zurück erstattet bekommen. Die Sozialabgaben umfassen die Beiträge zur Rentenversicherung, zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Da diese Beiträge je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen werden, werden sie auch Lohnnebenkosten oder Personalzusatzkosten genannt.
In der Regel betragen die Steuern und Sozialabgaben in etwa 21% des Bruttogehalts. Bei einem Bruttogehalt von 1.000 EUR werden ergo 21% abgezogen, so dass noch 790 EUR Nettogehalt übrig bleiben. Wer allerdings deutlich weniger verdient, zahlt auch deutlich weniger Steuern und Abgaben. Bei einem Verdienst von unter 400 EUR im Monat (Minijob) werden keine Abgaben fällig, das heißt: Nettogehalt ist gleich Bruttogehalt. Bei einem Verdienst von mehr als 400 EUR, aber weniger als 800 EUR im Monat (Midijob) werden dem Arbeitnehmer je nach genauer Höhe des Verdienstes zwischen 11% und 20% Abgaben vom Bruttolohn abgezogen. Erst bei einem Verdienst von mehr als 800 EUR werden die vollen 21% fällig. Die genaue Höhe der Abgaben lässt sich zum Beispiel mit einem Brutto-Netto-Rechner bestimmen.
Bei Versprechungen von der Sorte „Bei uns verdienen sie direkt ein Nettogehalt, ohne Abzüge und sonstigen Schnickschnack“ ist daher Vorsicht geboten. Bei den oben genannten Steuern und Sozialabgaben handelt es sich nicht um freiwillig zu entrichtende, sondern um Pflichtabgaben. Wem also vom Bruttogehalt kein Beitrag zur Krankenversicherung abgezogen wird, der wird sich privat versichern müssen, denn in Deutschland herrscht Versicherungspflicht. Und private Krankenkassen sind in der Regel deutlich teurer als gesetzliche Krankenkassen. Besonders aufmerksam sollten Animateure sein, die im Ausland eingesetzt und gemäß eines ausländischen Arbeitsvertrages vergütet werden. Da in diesen Verträgen keine Krankenversicherung geregelt ist, müssen die Animateure sich dann selber privat versichern, was den zuerst so großzügig wirkenden Lohn deutlich schmälert. So verlockend also das Angebot eines „Gehalts ohne Abzüge“ zuerst klingen mag – Vorteile bietet es eigentlich nur für den Arbeitgeber, der sich so um seinen Beitrag zu Sozial-, Renten-, Pflege- und Krankenversicherung drücken kann.