Verfasst von: Janine | 20 Mai, 2008

Wie lohnt sich Jobben zwischen Abitur und Studium am meisten?

Früher war ja alles besser: Mit dem Abizeugnis unter dem Arm ging es von der Oberprima direkt in den Uni-Hörsaal. Das ist heute nicht mehr unbedingt die Regel. Hohe Studiengebühren haben dazu geführt, dass viele Abiturienten sich entscheiden, erst einmal eine Ausbildung zu absolvieren oder zu jobben. Doch gerade die „steuerlichen Formalitäten“ sorgen bei dem direkten Wechsel von Schulbank zu Arbeitsplatz für Ratlosigkeit. Was bleibt am Ende übrig? Muss ich Angst vor der Steuerfahndung haben? Natürlich nicht.

Ganz klar ist: Wer als Auszubildender oder Arbeitnehmer eine Tätigkeit aufnimmt, wird automatisch sozialversichert. Das heißt, er genießt Schutz im Krankheitsfall oder bei Arbeitslosigkeit, er erwirbt Ansprüche auf eine Rente und er würde im Falle einer Pflegebedürftigkeit Leistungen erhalten. Zudem wird der Arbeitnehmer automatisch unfallversichert. Diesen Beitrag übernimmt der Arbeitgeber in voller Höhe.

Wie sieht es mit den übrigen Sozialabgaben aus? Wenn nur eine kurze Zeit zwischen Abitur und Studium überbrückt werden soll, kommt man um große Lohnabzüge herum. Grundsätzlich gilt: Wer nicht länger als zwei Monate im Jahr arbeitet, muss keine Sozialabgaben zahlen. Diese zwei Monate müssen nicht am Stück gearbeitet werden. Wer nicht mehr als 50 Tage im Jahr arbeitet, ist ebenfalls von Sozialabgaben befreit.

Gut und schön – was aber, wenn die Zeit zwischen Abitur und Studium deutlich länger ausfällt? Auch das ist kein Problem, schließlich gibt es die sogenannten Minijobs. Minijobber dürfen bis zu 400 Euro im Monat verdienen, ohne Sozialabgaben zu zahlen. Die zahlt nämlich der Arbeitgeber, und zwar pauschal: 15% Sozialbeitrag und 13% an die Krankenversicherung. Letzteres gilt jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist. Ein Problem dürfte das jedoch auch für Privatversicherte nicht sein, sind sie doch in der Regel bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert.

Auch steuerlich kommt der Minijobber gut weg – sein Verdienst von bis zu 400 Euro wird pauschal versteuert, und zwar vom Arbeitgeber. Für alles, was über 400 Euro liegt, muss eine Lohnsteuerkarte her. Das ist aber tatsächlich eine günstige Alternative, denn wer der Steuerklasse I angehört – und das ist die Regel bei Abiturienten – kann bis zu knapp 900 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Wird es mal mehr, ist das auch nicht schlimm. Kommt am Ende des Jahres ein über das Jahr verteiltes Durchschnittseinkommen von nicht mehr als 900 Euro heraus, können eventuell bezahlte Steuern über die Lohnsteuererklärung wieder rein geholt werden. Eins bleibt also auch nach dem Schulende gleich: Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil – ein Taschenrechner tut’s aber auch!


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