Verfasst von: Janine | 13 März, 2009

Der Arbeitsvertrag – Drum prüfe wer sich als Animateur/in bindet!

Ohne einen Arbeitsvertrag geht grundsätzlich gar nichts. Er regelt alles, was mit dem Job als Animateur/in zusammenhängt. Deswegen gilt es den Vertrag in aller Ruhe durchzulesen. Wichtig ist immer, dass der Vertrag deutschem Arbeitsrecht unterliegt. Große Vorsicht ist geboten bei Verträgen in einer Fremdsprache, es sei denn, man beherrscht diese verhandlungssicher. Denn Juristen sind ein ganz eigener Menschenschlag. Auch ist es höchst unseriös z.B. bei einem Casting sich unter Druck setzen zu lassen und einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Folgende Fragen müssen im Arbeitsvertrag geklärt sein:

Ist der konkrete Einsatzort und Einsatzzeitraum aufgeführt?
Ist die genaue Tätigkeit beschrieben?
Werden die Reisekosten übernommen?
Werde ich in der Ferienanlage kostenlos untergebracht?
In welcher Form erhalte ich Verpflegung oder Verpflegungsgeld?
Wird eine spezielle Kleidung gestellt? Muss man die bezahlen?
Wie sind die Arbeitszeiten geregelt und gibt es einen freien Tag pro Woche?
Werde ich vom Arbeitgeber nach deutschem Recht versichert und angemeldet?
Wie steht es um eine kostenfreie Haftpflichtversicherung über den Arbeitgeber?
Ist man auch im Ausland krankenversichert?

Bei seriösen Unternehmen werden diese Fragen alle ordnungsgemäß beantwortet und die Vorfreude auf den Einsatz als Animateur/in kann losgehen.


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