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7 Juli, 2017

Vorsicht bei schweizer Arbeitsverträgen!

Bevor man einen Arbeitsvertrag als Animateur/in unterschreibt, sollte man darauf achten, dass dies möglichst kein schweizer Arbeitsvertrag ist. Auch wenn die Firma oder der Veranstalter aus Deutschland ist, kann es passieren, dass man dennoch einen schweizer Arbeitsvertrag vorgelegt bekommt. Ist dies der Fall, dann kommen Kosten auf einen zu, mit denen man eigentlich nicht gerechnet hat und die man mit einem deutschen Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht hat. Denn der schweizer Arbeitgeber ist nicht verpflichtet für die Animateure eine Krankenversicherung abzuschließen. Lediglich eine Unfallversicherung ist im Arbeitsvertrag vorgesehen. Nach Vertragsabschluss mit einem schweizer Arbeitsvertrag müssen sich die Animateure anschließend selber krankenversichern und dies kann monatlich rund EUR 200,- kosten. Diesen Beitrag muss man also von seinem vereinbarten Gehalt von vorneherein abziehen.

Unterschreibt man jedoch einen deutschen Arbeitsvertrag mit einer seriösen deutschen Agentur, dann ist die Krankenversicherung, als auch die Unfallversicherung inklusive. Kosten kommen auf die Animateure keine zu. Auch gelten diese Versicherungen europaweit. Bei der Agentur HAPPY FAMiLY Animation sind die Animateure darüberhinaus auch noch kostenfrei haftpflichtversichert. Hierbei sind Schäden, die von den Animateuren gegenüber Personen (Gästen) verursacht werden bis zu EUR 2 Mio. und verursachte Sachschäden bis zu EUR 1 Mio. und Vermögensschäden bis zu EUR 100.000,- abgedeckt.